PKW-Maut in Deutschland ist beschlossen: Was ändert sich für Sie?

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Die PKW-Maut auf den deutschen Autobahnen ist eine beschlossene Sache. Die am 27. März 2015 vom Bundestag besiegelte Infrastrukturabgabe zielt hauptsächlich auf Autos ab, die im Ausland zugelassen sind. Die deutschen Autofahrer sollen die PKW-Maut nicht zu spüren bekommen. Zahlen müssen sie diese,dafür sie werden aber  bei der KFZ-Steuer entlastet.

Wie funktioniert die PKW-Maut?

Beim Kraftfahrtbundesamt (KBA) wird ein Register geführt, wo jedes Fahrzeug, für das die Maut bezahlt wurde, registriert wird. Eine Papiervignette, die man auf die Frontscheibe kleben muss, wird es nicht geben. Kontrolliert wird elektronisch durch Fotoabgleich des KFZ-Kennzeichens mit dem Registereintrag beim KBA. Aus Datenschutzgründen muss man die zu Kontrollzwecken gemachten Fotos sofort nach dem Kontrollgang löschen. Für deutsche Autofahrer gibt es automatisch eine Jahresvignette. Diese wird per Lastschrift vom Bankkonto eingezogen. Das KBA übermittelt dem Zoll, der für die KFZ-Steuer zuständig ist, die Höhe der Jahresvignette für das jeweilige Fahrzeug. Man rechnet diesen Betrag auf die KFZ-Steuer und zieht automatisch ein. Autobesitzer von Autos mit ausländischen Kennzeichen können sich zwischen einer Zehn-Tages-, Zwei-Monate- sowie einer Jahresvignette entscheiden.

Was kostet Sie die PKW-Maut?

Der Vignettenpreis hängt vom Motor und von der Schadstoffklasse des jeweiligen Wagens ab, ist aber bei einer Jahresvignette auf 130 Euro gedeckelt. Je nach Schadstoffnorm muss man 16 Euro, 22 Euro oder 30 Euro für eine Zwei-Monate-Vignette zahlen. Für die 10 Tages-Vignette werden 5, 10 oder 15 Euro fällig. Man verschont Motorradfahrer von der neuen Regelung. Dasselbe betrifft Polizei- und Feuerwehrautos, Rettungswagen, Elektroautos, Fahrzeuge von Behinderten sowie Diplomatenautos. Oldtimer-Liebhaber müssen dagegen direkt den Höchstbetrag von 130 Euro entrichten.

Stärkere Entlastung für sehr saubere Autos

Seine neuen Pläne sehen vor, dass die versprochene Entlastung bei der Kfz-Steuer an den Ausstoß von Schadstoffen des betreffenden Fahrzeugs gekoppelt wird. Das bedeutet: Wer ein besonders umweltfreundliches Fahrzeug, etwa in der Euro 6, sein eigen nennt, kann das bis zu 1,2-fache der von ihm gezahlten Maut als Erleichterung bei der Kfz-Steuer zurück erhalten. Bei nicht ganz so schadstoffarmen Fahrzeugen gibt es keinen so hohen Ausgleich. Draufzahlen soll nach dem Willen der Beamten im Verkehrsministerium in Berlin jedoch kein deutscher Autofahrer. Bis zu 100 Millionen Euro kostet Dobrindt der Kompromiss im Jahr. Um so viel sinken also die geplanten Einnahmen aus der umstrittenen Maut jährlich. Dafür ist der seit Monaten schwelende Streit mit der EU-Kommission vom Tisch. Brüssel gibt grünes Licht. Zwar kündigten die Niederlande umgehend Klage an und auch Österreich will sich das neue Gesetz näher anschauen. Dass die CSU kurz vor dem Ende der Legislatur ein zentrales Wahlversprechen gehalten hat, dürfte Dobrindts größter Triumph sein. Nach der für den Herbst 2017 anstehenden Bundestagswahl soll, die Maut starten.

Wer muss die Maut zahlen?

Deutsche Halter von Autos oder Wohnmobilen sollen voraussichtlich ab Ende 2017 für das etwa 13.000 Kilometer lange Netz von Autobahnen sowie das 39.000 Kilometer umfassende Netz an Bundesstraßen eine Maut zahlen. Ausländische Fahrer von PKW zahlen die Abgabe nur für die Benutzung von Autobahnen. Von der Infrastrukturabgabe befreit bleiben PKW von Personen mit Behinderungen, wenn diese ganz oder zum Teil von der Entrichtung der Kfz-Steuer befreit sind. Auch Krankenwagen, Motorräder und Elektroautos zahlen nichts. Kraftfahrzeuge, die für ein paar Monate im Jahr zugelassen sind, wie etwa Cabrios, zahlen auch nur anteilig Maut. Man muss die Pkw-Maut für ein Jahr entrichten. Der Preis für eine Jahresvignette richtet sich bei Pkw nach dem Hubraum sowie den Umwelteigenschaften des Autos. Im Schnitt soll er bei etwa 74 Euro liegen. Die Höchstgrenze liegt geplant bei 130 Euro.

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© Shutterstock / Lorenzo Patoia

Staffeln auch für Ausländer

Die Preise der Kurzzeit-Maut, die Ausländer bezahlen sollen, werden als ein weiteres Entgegenkommen Deutschlands an die EU Kommission jetzt stärker gespreizt. So sollen es fünf statt wie ursprünglich geplant drei Stufen werden, sie richten sich nach Motorgröße und Ausstoß an Schadstoff. Je nach Eigenschaft des Fahrzeuges soll eine Zehn-Tages-Maut zwischen 2,50 Euro bis zu 20 Euro kosten. Im noch geltenden Gesetz sind es zwischen 5 und 15 Euro. Die Änderungen sollen den von Verkehrsminister Dobrindt erwarteten Maut-Ertrag von insgesamt 500 Millionen Euro pro Jahr für geplante Verkehrsinvestitionen nicht schmälern.

Kann das Gesetz noch gekippt werden?

Über den Gesetzesentwurf wird noch der Bundesrat debattieren. Da es sich hier um ein nicht zustimmungspflichtiges Gesetz handelt, kann nicht viel passieren. Danach legt man dem Bundespräsidenten die Maut-Regelung vor, der über ihre Verfassungsmäßigkeit entscheidet.